Wieso,warum,weshalb?

Der Ratgeber im Überblick zu den wichtigsten und häufig gestellten Fragen zu kulturweit-Incoming.

Mikrofon
Fragen rund um das Bewerbungs- und Auswahlverfahren
  • Im Februar können sich junge Frauen* aus Nordafrika und dem Nahem Osten sowie junge Menschen aus Subsahara-Afrika für eine dreimonatige Hospitation ab Ende August des gleichen Jahres bewerben. Das Online-Bewerbungsportal wird in diesem Zeitraum auf unserer Internetseite für vier Wochen freigeschaltet.


    Teilnahmeländer werden bis zu einem Monat vor Bewerbungsphase bekannt gegeben. 

  • Die Bewerbung ist ausschließlich online über ein Bewerbungsportal möglich, das im Bewerbungszeitraum vier Wochen lang auf unserer Internetseite freigeschaltet wird. 

  • In der Online-Bewerbung fragen wir dich nach

    • deiner Motivation und deinen Erwartungen an die Hospitation,
    • deinem schulischen/beruflichen Hintergrund sowie deinen Kompetenzen und Erfahrungen (ein besonderer Wissensstand ist keine Voraussetzung für die Teilnahme, diese Informationen helfen uns lediglich, für dich eine geeignete Einsatzstelle zu finden),
    • deine Vorstellungen und Wünsche zur Einsatzstelle und möglichen Aufgabengebieten,
    • ggf. persönliche und/oder medizinische Erfordernisse.

     

    Es geht darum, dich und deine Vorstellungen und Bedürfnisse kennenzulernen. Wir freuen uns darauf!

  • Wir geben circa einen Monat vor Beginn der Bewerbungsphase auf unserer Website bekannt, aus welchen Ländern wir Bewerbungen entgegennehmen. Wir können nur Bewerbungen aus den ausgeschriebenen Ländern akzeptieren.

  • Du kannst an kulturweit-Incoming teilnehmen, wenn dein Lebensmittelpunkt und Wohnsitz in einem der Länder liegt, aus denen wir Bewerbungen entgegennehmen. Das bedeutet: Du lebst und wohnst seit mindestens zwei Jahren in einem dieser Länder oder hast die meiste Zeit deines Lebens dort gelebt. Solltest du derzeit im Ausland leben, ist es wünschenswert, dass du einen Großteil deines Lebens in einem der Teilnahmeländer verbracht hast. Sonderfall: Wenn du deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hast, können wir deine Bewerbung nicht berücksichtigen.

    Eine bestimmte Staatsbürgerschaft ist für eine Teilnahme an kulturweit-Incoming jedoch nicht erforderlich.

  • Ja, du musst mindestens drei Monate vor Beginn des Programms volljährig werden. Es gilt die rechtliche Volljährigkeit deines Heimatlandes.


    Für Bewerber*innen aus Subsahara-Afrika gibt es keine Altersgrenze nach oben. 


    Bewerber*innen aus Nordafrika und dem Nahen Osten dürfen maximal 30 Jahre alt sein und während des Programms nicht 31 Jahre alt werden.

  • Ja, wir freuen uns auf deine erneute Bewerbung.

  • Du brauchst einen Sprachnachweis über dein B1-Sprachniveau nach dem Europäischem Referenzrahmen. Am besten ist ein Zertifikat des Goethe-Instituts oder ein TestDaF-Zertifikat. Wir akzeptieren auch Zertifikate anderer Sprachschulen oder einen Nachweis ein Germanistik-Studiums.

    Dein Sprachnachweis sollte in deutscher Sprache verfasst sein. Wir akzeptieren auch englisch- und französischsprachige Dokumente. Bewerbungen mit Dokumenten in anderen Sprachen können wir leider nicht berücksichtigen.

    Wichtig: Ein Einstufungstest (z.B. onSET) ist NICHT ausreichend und muss durch ein weiteres Dokument, wie z.B. Germanistik-Studium-Nachweis, ergänzt werden, aus dem das erlernte Sprachlevel ersichtlich wird. 

  • Du benötigst keinen Reisepass, um dich zu bewerben. Aber: Solltest du für die Teilnehme an kulturweit-Incoming ausgewählt werden, bist du für dein Visum selbst verantwortlich. Dafür benötigst du einen Reisepass. 


    Falls du von uns eine Einladung zum Online-Interview erhältst und noch keinen Reisepass besitzt, solltest du ihn schnell beantragen – spätestens drei Monate vor Programmbeginn.

  • Ja! Solltest du beispielsweise aufgrund einer Beeinträchtigung, Behinderung oder chronischen Erkrankung besondere Anforderungen an deinen Einsatzort stellen, kannst du uns das in der Online-Bewerbung mitteilen oder dich vor einer Bewerbung direkt an uns wenden. Wir besprechen dann mit dir, wie die Rahmenbedingungen für deine Hospitation aussehen müssen und suchen nach geeigneten Einsatzmöglichkeiten. Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

  • Am Nachrückverfahren nehmen nur die Bewerber*innen teil, die sich innerhalb der regulären Frist beworben haben. Nach Abschluss der Bewerbungsfrist nehmen wir keine weiteren Bewerbungen mehr an.

  • Melde dich gerne bei uns: bewerbung(at)kulturweit.de.

     

Fragen zum Programm
  • Nein, das ist leider nicht möglich. Die Hospitation ist an die Dauer deines Schengen-Visums gebunden. Ein Schengen-Visum ist maximal 90 Tage lang gültig. Eine Verlängerung des Schengen-Visums ist nicht möglich.

  • Mit kulturweit-Incoming kannst du dich in Deutschland für Kultur, Natur, Bildung und Sport engagieren. Zu den Einsatzstellen gehören UNESCO-Projektschulen, Biosphärenreservate und Welterbestätten, Theater, Museen und Stiftungen, Sport- und Kulturvereine, Hochschulen und Goethe-Institute sowie Organisationen im Nachhaltigkeitsbereich. Die Einsatzstellen sind in ganz Deutschland verteilt: in Städten und auf dem Land.

  • Die Tätigkeiten sind je nach Einsatzstelle und deinen Vorkenntnissen sehr unterschiedlich. Erfahrungsberichte anderer Incomer*innen findest du hier.

  • In der Regel wird nur ein*e Hospitant*in pro Einsatzstelle eingesetzt, um möglichst viele Einsatzstellen in das Programm aufzunehmen. In manchen Einsatzstellen können bis zu zwei Hospitant*innen eingesetzt werden.

  • Das pädagogische Rahmenprogramm besteht insgesamt aus etwa 10 Seminartagen. Dazu gehören ein Vor- und Nachbereitungsseminar bei bzw. in Berlin sowie ein digitales Zwischenseminar. Darüber hinaus nehmen alle Incoming-Teilnehmer*innen an einem Online-Sprachkurs im Vorfeld der Hospitation teil. Themen sind zum Beispiel Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Projektmanagement, Postkolonialismus oder die Auseinandersetzung mit Rassismus.

  • Du erhältst eine Ansprechperson in der Einsatzstelle, die dir alle Fragen rund um deine Hospitation in der Einsatzstelle beantwortet. Dein kulturweit-Buddy hilft dir bei alltagsbezogenen Fragen in deinem Einsatzort weiter. Darüber hinaus kannst du dich jederzeit an die Ansprechpersonen von kulturweit-Incoming wenden.

  • Ein kulturweit-Buddy ist ein*e in Deutschland lebende*r Freiwillige*r, die*der mit kulturweit ehemals im Ausland war. Wenn du möchtest, suchen wir unter ihnen nach einem Buddy für dich, der möglichst in derselben Stadt oder Region wohnt, in der du hospitierst. Dein Buddy steht dir für alltägliche Fragen zur Verfügung oder zeigt dir die Stadt und Umgebung.

  • In der Einsatzstelle hast du eine Ansprechperson, die dich in allen arbeitsbezogenen Belangen und oft auch darüber hinaus unterstützt.

  • Wenn es zu Schwierigkeiten und Problemen zwischen der Einsatzstelle und dir kommt, die du selbst nicht lösen kannst, kannst du dich jederzeit an die Teilnehmer*innen-Betreuung bzw. deine Ansprechpersonen von kulturweit-Incoming wenden.

Fragen rund ums Organisatorische
  • kulturweit übernimmt die internationalen Reisekosten sowie die Reisekosten im Rahmen des pädagogischen Begleitprogramms. Du erhältst zudem monatlich 812 € Zuschuss von uns zur Unterstützung deiner Wohn- und Verpflegungskosten.

  • Der Zuschuss wird dir in der Regel von deiner Ansprechperson in deiner Einsatzstelle monatlich übergeben.

  • Auf dich kommen die Kosten zu, die im Rahmen der Visumsbeantragung entstehen (z.B. Anfahrtskosten zu Botschaften oder Behörden, Bearbeitungsgebühren, Beglaubigungen, Übersetzungen). Darüber hinaus trägst du die Kosten für den Transfer (Bus, Zug, Taxi) zum Flughafen in deinem Heimatland. Alle Kosten, die über den monatlichen Zuschuss von 812 Euro hinaus gehen müssen auch von dir getragen werden.  
     

    In deiner Bewerbung kannst du angeben, ob du finanziell eingeschränkt bist. Diese Information hilft uns später beim Matching-Verfahren. Wir haben Einsatzstellen in ganz Deutschland, auf dem Land und in der Stadt, also mit unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten.

  • Du bist für die Suche nach einer passenden Unterkunft an deinem Einsatzort selbst verantwortlich. Dein kulturweit-Buddy, die Ansprechperson deiner Einsatzstelle oder kulturweit können dich dabei unterstützen.

  • Du kümmerst dich selbst und eigenverantwortlich um dein Visums und stellst rechtzeitig die dafür notwendigen Unterlagen bereit. Eine Ansprechperson bei kulturweit berät dich in Visumsfragen. Ohne rechtzeitige Vorlage eines gültigen Visums kann die Ausreise nach Deutschland entfallen.

  • kulturweit übernimmt die Buchung deiner Hin- und Rückreise zur Einsatzstelle und zu den Seminaren.

  • Ja, während deiner Freizeit (in der Regel am Wochenende) und an deinen fünf hospitationsfreien Tagen kannst du innerhalb des Schengen-Raumes auf eigene Kosten reisen.

  • Du hast Anspruch auf fünf hospitationsfreie Tage.

  • Ja. Es sind allerdings nur Reisen in Länder möglich, die von deinem Schengen-Visum abgedeckt sind. Dein Versicherungsschutz gilt auch bei Reisen im Schengen-Raum.

Fragen zur Versicherung
  • Du bist während deiner Hospitation krankenversichert. Solltest du in dieser Zeit krank werden, meldest du dich bei deiner Einsatzstelle krank. Wenn du wegen deiner Erkrankung eine*n Ärzt*in besuchen musst, werden die Kosten durch deine Versicherung übernommen.

  • Du bist während deiner Zeit in Deutschland umfassend über kulturweit versichert. Zu den Versicherungen gehören eine Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.

  • Solltest du eine chronische Erkrankung haben, melde dich bitte per E-Mail bei uns. Wir müssen dann besprechen, welche Versicherungsleistungen (Untersuchungen, Medikamente etc.) im Falle einer solchen chronischen Erkrankung übernommen werden können.


    Uns ist wichtig, dass eine (auch psychische) Vorerkrankung kein Hindernis ist, um an kulturweit-Incoming teilzunehmen.


    Alle akut erforderlichen Behandlungen, auch vorab bekannter Erkrankungen, sind auf jeden Fall im Versicherungsschutz inbegriffen.

  • Die Deutsche UNESCO-Kommission schließt für alle Teilnehmer*innen eine Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung ab. Du musst keine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.

  • Du kannst dich an deine Ansprechperson in der Einsatzstelle oder an das kulturweit-Team wenden, das dir auch weitere Unterstützung vermitteln kann.